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BVI

Bundesverband Schnellgastronomie
& Imbissbetriebe e.V.

Wer wir sind

Seit 1968 – Die Stimme der Schnellgastronomie

Der Bundesverband Schnellgastronomie und Imbissbetriebe e.V. (BVI) wurde im Jahr 1968 gegründet und ist bis heute der einzige Arbeitgeberverband, der sich gezielt für die Interessen der Imbiss-, Grill- und Schnellgastronomiebetriebe einsetzt. Damit vertreten wir die gesamte Fast-Food-Branche in Deutschland – kompetent, praxisnah und engagiert.

Unsere Aufgabe: Interessen wirksam vertreten

Ein starker Verband ist entscheidend, um die Anliegen unserer Branche gegenüber Gesetz- und Verordnungsgebern auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene wirkungsvoll zu platzieren.

Ein Beispiel unseres Erfolgs: Im Rahmen der neuen Zusatzstoff-Zulassungsverordnung konnten wir verhindern, dass auch bei loser
Ware wie Speisen eine vollständige Deklaration aller Zusatzstoffe verpflichtend wird.

Aktuell im Fokus: Kennzeichnungspflichten
und Alltagstauglichkeit

Ein starker Verband ist entscheidend, um die Anliegen unserer Branche gegenüber Gesetz- und Verordnungsgebern auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene wirkungsvoll zu platzieren.

Ein Beispiel unseres Erfolgs: Im Rahmen der neuen Zusatzstoff-Zulassungsverordnung konnten wir verhindern, dass auch bei loser
Ware wie Speisen eine vollständige Deklaration aller Zusatzstoffe verpflichtend wird.

(Kleiner Exkurs: Kennen Sie den Unterschied zwischen Zutaten und Zusatzstoffen? Wir erklären ihn Ihnen gern.)

Gaststättenrecht und Nichtraucherschutz

Seit der Föderalismusreform liegt das Gaststättenrecht in der Verantwortung der Länder. Sobald die Regelungen zum Nichtraucherschutz in den einzelnen Bundesländern gesetzlich umgesetzt sind, wird auf Bundesebene die Reform und Vereinfachung des Gaststättenrechts wieder aufgegriffen.
Dabei geht es unter anderem um wichtige Themen wie die Gestattung und rechtliche Rahmenbedingungen für Gastronomen.

Unsere Position zur Steuerpolitik

Ein zentrales Anliegen des BVI ist die Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen zum Mitnehmen. Obwohl laut
EU-Recht Gastronomieumsätze grundsätzlich dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 % unterliegen, gilt in Deutschland für den Außerhaus-Verzehr der ermäßigte Satz. Wer nun einen einheitlichen Steuersatz fordert, riskiert, dass diese Vergünstigung für die Branche entfällt – mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für viele Betriebe.

Der BVI – stark für eine Branche mit Tempo.

Ob Imbissstand, Schnellrestaurant oder Systemgastronomiebetrieb
– wir kennen die Herausforderungen der Branche und vertreten ihre Interessen mit Nachdruck und Sachverstand. Seit über 50 Jahren.

1968

Gründungsjahr

100

Mitglieder

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